STEPHANIE BAUER Fachanwältin für Strafrecht Fachanwältin für Verkehrsrecht
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Rechtsanwältin Stephanie Bauer

Fachanwältin für Strafrecht

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Lehrbeauftragte OTH Regensburg

 

in Bürogemeinschaft mit

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Christian Hopfner

 

Hermann-Köhl-Straße 2a
93049 Regensburg

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Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich. Allerdings übernehme ich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch sehr gerne Pflichtverteidigungen, bei denen voller Einsatz gewährleistet ist.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

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